Enteignung durch die Stadt kläglich gescheitert
Der letzte Bericht über unser Objekt in Märkisch Buchholz und den Rechtsstreit um dieses ist nun schon einige Monate her. In der Zwischenzeit gab es auch nicht sonderlich viel zu berichten. Unser Widerspruch gegen die Nutzungsuntersagung wurde erwartungsgemäß abgelehnt. Eine Begründung wurde gar nicht erst mitgeliefert. Nach Rücksprache mit allen Beteiligten haben wir uns dennoch entschieden, aus Kostengründen in diesem Fall keine Klage einzureichen.
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